AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH – KFZ Werkstatt –

  1. Allgemeines

1.1       Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH im Rahmen der  Lebenshilfe Kfz-Werkstatt, Zandershöfe 13, 42369 Wuppertal (www. https://kfz-lebenshilfe.de/) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautenden, entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diesen nicht nach Eingang im Einzelfall ausdrücklich widersprochen wird.

1.2       Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH per Brief, Fax oder E-Mail zustande.  Die Angebote unter https://www.kfz-lebenshilfe.de/ sind unverbindlich.

1.3       Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.

1.4       Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten, sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

1.5       Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.6       Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Preise, Kostenvoranschlag und Zahlung

1.1       Die Angabe von Preisen bei Auftragsannahme kann auch unter Verweis auf aushängende Preis- und Arbeitswertlisten erfolgen.

1.2       Auf Verlangen des Auftraggebers wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt. In diesem Kostenvoranschlag werden die jeweiligen Ersatzteile und Arbeiten einzeln aufgelistet und Preisen zugeordnet. Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH hält sich drei Wochen an diesen Kostenvoranschlag gebunden.

1.3       Wird der Auftrag nach Erstellung eines Kostenvoranschlages durchgeführt, so reicht eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag in der Rechnung aus. Lediglich zusätzliche Arbeiten werden gesondert aufgeführt.

1.4       Bei Austausch von Teilen gehen die ausgetauschten Teile in das Eigentum der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH über, wenn und soweit das ausgetauschte Teil dem Lieferumfang des Ersatzteils entspricht und eine Wiederaufbereitung nicht unmöglich ist. In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung des Restwertes in der Abrechnung des Auftrags.

1.5       Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung der Rechnung per EC-Karte fällig, spätestens jedoch eine Woche nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung und Übergabe bzw. Übersendung der Rechnung.

  1. Fertigstellung

3.1       Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH verpflichtet sich, einen ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Dies gilt nicht, soweit sich der notwendige Arbeitsumfang nach Auftragsannahme erheblich erweitert. In diesem Fall ist die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH berechtigt dem Auftraggeber einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

3.2       Sofern die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH einen als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, so resultiert hieraus kein Schadenersatzanspruch., insbesondere kein Anspruch auf den Ersatz der Kosten eines Mietfahrzeugs. Es gilt Ziffer 7.

  1. Abnahme

4.1       Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber unmittelbar im Betrieb der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH.

4.2       Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet. Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber zu erfolgen. Mit Ablauf der Abnahmefrist kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug.

  1. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

5.1       Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts, ist gegenüber der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

5.2       Eingesetzte Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweils auf sie entfallenden Rechnungsbetrages Eigentum der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH.

5.3       Der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.

5.4       Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftragsgeber gehört.

5.5       Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:

Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH in Höhe des mit der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der Auftragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

5.6       Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH, die Forderung selbst ein-zuziehen, bleibt davon unberührt. Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungs-verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.7       Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Auftragsgegenstand durch den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrag der  Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an dem Auftragsgegenstand an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Auftragsgegenstand mit anderen, nicht der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes des Auftragsgegenstand zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH verpflichtet sich, die Ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  1. Gewährleistung

6.1       Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

6.2       Die Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Sachmangels verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Bei Abnahme des Auftragsgegenstandes in Kenntnis eines Mangels, stehen dem Auftraggeber Mängelgewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich vorbehalten hat.

  1. Haftung

7.1       Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand oder  am Gegenstand der Leistung selbst entstanden sind, haftet die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

  1. a) bei Vorsatz,
  2. b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
  3. c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  4. d) bei Mängeln, die sie arglistig verschwiegen hat,
  5. e) im Rahmen einer Garantiezusage,
  6. f) soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

7.2       Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Falle begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

7.3       Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7.4       Die Verjährungsverkürzung Ziffer 6.2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH , ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7.5       Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen oder Geld, soweit nicht ausdrücklich die Verwahrung derartiger Gegenstände schriftlich vereinbart wurde. 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für den Sitz der  Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH zuständige Gericht.

  1. Schlussbestimmungen

9.1       Der geschlossene Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

9.2       Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

9.3       Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

  1. Verbraucherstreitbeilegung

10.1     Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10.2     Die für die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, Webseite: www.verbraucherschlichter.de.

10.3     Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:

www.ec.europa.eu/consumers/odr

  1. Datenschutz, Vertragstextspeicherung

11.1     Die Datenschutzerklärung der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH ist abrufbar unter https://kfz-lebenshilfe.de .

11.2     Die Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gGmbH speichert den Vertragstext und sendet Ihnen die Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auch im Internet unter https://kfz-lebenshilfe.de einsehen.